Rechtsprechung
   BGH, 29.03.2005 - AnwZ (B) 72/02 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,10313
BGH, 29.03.2005 - AnwZ (B) 72/02 (1) (https://dejure.org/2005,10313)
BGH, Entscheidung vom 29.03.2005 - AnwZ (B) 72/02 (1) (https://dejure.org/2005,10313)
BGH, Entscheidung vom 29. März 2005 - AnwZ (B) 72/02 (1) (https://dejure.org/2005,10313)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,10313) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung eines Antrags auf Berichtigung oder Ergänzung der tatbestandlichen Feststellungen eines Senatsbeschlusses

  • Judicialis

    ZPO § 320

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 320
    Berichtigung des Tatbestandes eines im Revisionsverfahren ergangenen Beschlusses

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 10.04.2008 - AnwZ (B) 102/05

    Besorgnis der Befangenheit von Richtern im anwaltsgerichtlichen Verfahren

    Der Tatbestandsberichtigungsantrag ist - ungeachtet seiner Zulässigkeit im Übrigen (vgl. dazu Senatsbeschlüsse vom 29. März 2005 - AnwZ (B) 72/02 - und vom 18. Oktober 2006 - AnwZ (B) 91/05, jeweils www.bundesgerichtshof.de) - jedenfalls unbegründet, weil der Senatsbeschluss keine unrichtige Wiedergabe des Sachverhalts enthält.
  • BGH, 01.06.2011 - AnwZ (B) 13/10

    Widerruf der Zulassung wegen Vermögensverfalls

    Über einen Tatbestandsberichtigungsantrag kann im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (vgl. § 42 Abs. 6 Satz 2 BRAO a. F.) ohne mündliche Verhandlung entschieden werden (BGH, Beschluss vom 29. März 2005 - AnwZ (B) 72/02).
  • BGH, 21.10.2008 - AnwZ (B) 46/08

    Zurückweisung eines Berichtigungsantrags sowie einer Anhörungsrüge im

    Auch der Antrag auf Tatbestandsberichtigung ist - ungeachtet seiner Zulässigkeit im Übrigen (vgl. dazu Senatsbeschlüsse vom 29. März 2005 - AnwZ (B) 72/02 und vom 18. Oktober 2006 - AnwZ (B) 91/05 Tz. 3) - jedenfalls unbegründet, weil der Senatsbeschluss keine unrichtige Wiedergabe des Sachverhalts enthält.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht